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A |
Krafträder (auch mit Beiwagen) mit mehr als 50 cm³ oder mit bauartbedingter Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h; gegebenfalls beschränkt auf 25 kW als Stufenführerschein |
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A1 |
Krafträder der Klasse A bis 125 cm³ und bis 11kW (Leichtkrafträder); für 16- bis 17-Jähriger 80 km/h bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit |
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B |
Kfz bis 3,5t und neun Sitzen, auch mit Anhänger bis 750 kg, oder wenn das zul. Gesamtgewicht des Anhängers das Leergewicht des Zugfahrzeugs nicht übersteigt und das zul. Gewicht des Zuges 3,5t nicht übersteigt |
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BE |
Kombination aus einem Zugfahrzeug der Klasse B und einem Anhänger, die als Gespann nicht unter B fallen |
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C |
Kraftfahrzeuge über 7,5t, auch mit Anhänger bis 750 kg |
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CE |
Kombination aus Zugfahrzeug der Klasse C und einem Anhänger über 750 kg |
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C1 |
Kraftfahrzeuge zwischen 3,5 und 7,5t, auch mit Anhänger bis 750 kg |
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C1E |
Kombination aus Zugfahrzeug der Klasse C1 und Anhänger über 750 kg, sofern Gewicht des Anhängers nicht höher als das Leergew. des Zugfahrzeugs ist und die Kombination 12t nicht überschreitet |
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D |
Kraftfahrzeuge zur Personenbeförderung mit mehr als acht Fahrgastplätzen, auch mit Anhänger bis 750 kg |
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DE |
Kombination aus Zugfahrzeug der Klasse D und Anhänger über 750 kg |
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D1 |
Kraftfahrzeuge zur Personenbeförderung mit mehr als acht und max. 16 Fahrgastplätzen, auch mit Anhänger bis 750 kg |
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D1E |
Zugfahrzeug der Klasse D1 mit Anhänger über 750 kg, sofern das Gesamtgewicht des Anhängers nicht höher als das Leergewicht des Zugfahrzeugs ist und die Kombination 12t nicht überschreitet |
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M |
Kleinkrafträder und Fahrräder mit Hilfsmotor bis 30 cm³ / 45 km/h |
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L |
Selbstfahrende Arbeitsmaschinen und Stapler bis 25 km/h; land- und forstwirtschaftliche Zugmaschinen bis 32 km/h, mit Anhänger bis 25 km/h |
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S |
Dreirädrige Kleinkrafträder und vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge (Miniautos und Quads) bis 50 cm³ Hubraum bzw. 4 kW, Höchstgeschwindigkeit bis 45 km/h, Leergewicht max. 350 kg (ohne Batterien bei E-Autos) |
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T |
Land- und forstwirtschaftliche Zugmaschinen bis 60 km/h und selbstfahrende Arbeitsmaschinen bis 40 km/h, auch mit Anhängern |